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Verantwortliche Elektrofachkraft: Rolle, Aufgaben und Bestellung

Redaktion Voltsuite · Herausgeber: Markus Kienzl, 0x0 Marketing GmbH · Stand: Oktober 2026 · So arbeiten wir

Dieser Ratgeber ist für Inhaber von Elektrobetrieben und für Elektrofachkräfte, die die Rolle der VEFK übernehmen sollen. Er erklärt die Unterschiede zwischen den Rollen und was bei der Bestellung zu klären ist. Für deinen Einzelfall sprichst du mit deiner Berufsgenossenschaft.

Elektrofachkraft, unterwiesene Person und VEFK

Die DGUV Vorschrift 3 definiert die Elektrofachkraft. Elektrofachkraft ist, wer die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (§ 2 Abs. 3). Grundlage dafür sind fachliche Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrung und Kenntnis der Bestimmungen. Elektrische Anlagen errichten, ändern und instand halten dürfen nur Elektrofachkräfte oder Personen unter ihrer Leitung und Aufsicht (§ 3 Abs. 1).

Die elektrotechnisch unterwiesene Person hat eine Unterweisung durch eine Elektrofachkraft erhalten. Sie übernimmt festgelegte, einfache Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt dagegen die Fach- und Aufsichtsverantwortung für einen elektrotechnischen Bereich. Die Rollen beschreibt DIN VDE 1000-10.

Abgrenzung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Die DGUV Vorschrift 3 kennt noch eine Sonderform: die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Sie macht gleiche Arbeiten, die sich wiederholen. Der Unternehmer legt sie in einer Arbeitsanweisung fest. Die Grenzen sind eng. Sie arbeitet nur in Anlagen bis 1.000 Volt Wechselspannung oder 1.500 Volt Gleichspannung. In der Regel schaltet sie vorher frei. Unter Spannung darf sie nur Fehler suchen und die Spannungsfreiheit feststellen (Durchführungsanweisung zu § 2 Abs. 3).

Die Ausbildung endet mit einer Prüfung und einem Zertifikat. Darin steht, mit welchen Tätigkeiten der Unternehmer die Person beauftragen darf (DGUV Grundsatz 303-001, Abschnitt 2). Für das Handwerk nennt der Grundsatz eine Grundausbildung von mindestens 80 Stunden. In Industrie und sonstigem Gewerbe muss eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung tragen (Abschnitt 4). Darin liegt der Unterschied. Die Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten bleibt in ihrem engen Rahmen. Die VEFK trägt die Verantwortung für den ganzen Bereich.

Wann ein Betrieb eine VEFK braucht

Eine VEFK braucht ein Unternehmen, wenn es einen elektrotechnischen Betriebsteil hat und der Unternehmer selbst keine Elektrofachkraft ist. Mit der Bestellung überträgt er der VEFK die Unternehmerverantwortung für diesen Bereich (TÜV Nord, „Aufgaben und Rollen in der Elektrotechnik“).

Im Elektrohandwerk ist der Inhaber oft selbst Meister und damit Elektrofachkraft. Mit wachsendem Betrieb ändert sich das. Hast du einen zweiten Standort oder einen kaufmännischen Geschäftsführer, klärst du, wer die Fachverantwortung trägt.

Aufgaben der VEFK

Die VEFK wählt die Mitarbeiter für elektrotechnische Arbeiten aus und kontrolliert sie. Sie hat Weisungsbefugnis in ihrem Bereich und haftet im Rahmen der übertragenen Befugnisse. Sie sorgt dafür, dass die Arbeiten nach den elektrotechnischen Regeln laufen. Auch die Prüfungen nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 liegen in ihrem Bereich.

Die Qualifikation beschreibt DIN VDE 1000-10. Genannt sind ein elektrotechnischer Abschluss als Meister oder staatlich geprüfter Techniker oder ein Studium der Elektrotechnik. Nach Einschätzung des TÜV Nord kann die Geschäftsführung im Rahmen ihrer Auswahlpflicht auch erfahrene Fachkräfte bestellen (TÜV Nord).

Die Bestellung schriftlich festhalten

Halte die Bestellung schriftlich fest. Darin stehen der Bereich, die übertragenen Aufgaben und Befugnisse und das eigene Budget für Arbeitsschutz, falls vorgesehen. Beide unterschreiben. Muster für eine Bestellurkunde bieten Berufsgenossenschaften an, zum Beispiel die VBG für Elektrofachkräfte.

Die Verantwortung des Unternehmers

Der Unternehmer darf Aufgaben aus den Unfallverhütungsvorschriften abgeben. Die Person muss zuverlässig und fachkundig sein. Er beauftragt sie schriftlich (DGUV Vorschrift 1, § 13). In der Beauftragung stehen Bereich und Befugnisse. Die VEFK unterschreibt sie und bekommt ein Exemplar. Das Arbeitsschutzgesetz sieht das auch so vor (§ 13 Abs. 2 ArbSchG).

Ganz los wird der Unternehmer die Verantwortung damit nicht. Laut BG Verkehr behält er Pflichten zu Organisation, Auswahl und Überwachung. Er stellt also Mittel bereit und kontrolliert in Stichproben. Für festgelegte Tätigkeiten sagt es die DGUV Vorschrift 3 klar: Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung. Zur Haftung im Einzelfall fragst du einen Anwalt oder deine Berufsgenossenschaft.

Wissen aktuell halten

Elektrofachkraft ist nur, wer auch die einschlägigen Bestimmungen kennt (DGUV Vorschrift 3, § 2 Abs. 3). Für die VEFK heißt das: Ändert sich eine Norm oder Vorschrift, zieht sie ihr Wissen nach. Eine feste Frist für Fortbildungen nennt die DGUV Vorschrift 3 nicht. Plan Schulungen deshalb selbst ein und leg die Nachweise zur Bestellurkunde. Für deine Prüfer gelten eigene Regeln aus der TRBS 1203, beschrieben im Ratgeber Wer darf DGUV-V3-Prüfungen durchführen.

Drei Beispiele aus dem Betrieb

Ein Elektrobetrieb mit 25 Leuten wird an einen Kaufmann übergeben. Der neue Inhaber ist keine Elektrofachkraft. Er bestellt den langjährigen Meister schriftlich zur VEFK für den gesamten Betrieb. Die Urkunde regelt, dass der Meister Monteure auswählt, Arbeiten anweist und die Prüfungen verantwortet.

Ein Kunde von dir, ein Hotel, hat einen Haustechniker. Der Hotelbetreiber fragt, wer für die Elektrik verantwortlich ist. Du erklärst ihm die Rollen und dass er eine VEFK bestellen kann, intern oder extern. Ein externer Auftrag als VEFK ist für deinen Betrieb ein eigenes Geschäftsfeld.

Eine Kunststofffabrik lässt zwei Schichtführer für festgelegte Tätigkeiten ausbilden. Sie sollen Motoren an Förderbändern tauschen. Der Werkleiter fragt dich, wer dann die Fachverantwortung trägt. Du zeigst ihm den DGUV Grundsatz 303-001. Danach braucht er dafür eine verantwortliche Elektrofachkraft. Du übernimmst die Rolle extern. Bereich und Befugnisse stehen schriftlich in deiner Beauftragung.

Verantwortung dokumentieren

Als VEFK musst du belegen, wer wann was geprüft und angewiesen hat. Dafür brauchst du Prüfprotokolle, Unterweisungsnachweise und eine Übersicht über die Qualifikation deiner Leute. Die Unterweisung zu den 5 Sicherheitsregeln hält fest, wer wann unterwiesen wurde. Voltsuite soll diese Nachweise je Mitarbeiter und Kunde sammeln. Den Start erfährst du über den Newsletter.

Häufige Fragen

Ist der Inhaber eines Elektrobetriebs automatisch VEFK?

Ist er selbst Elektrofachkraft, trägt er die Fachverantwortung selbst. Für eine eindeutige Regelung im Betrieb hältst du die Rollen trotzdem schriftlich fest.

Welche Qualifikation braucht eine VEFK?

DIN VDE 1000-10 nennt einen Abschluss als Meister oder staatlich geprüfter Techniker oder ein Elektrotechnik-Studium.

Kann eine externe Person VEFK sein?

Ja. Unternehmen ohne eigenen Elektriker können eine externe VEFK bestellen. Kläre die Befugnisse im Vertrag.

Wo bekomme ich ein Muster für die Bestellung?

Bei deiner Berufsgenossenschaft. Die VBG bietet zum Beispiel ein Muster für die Bestellung einer Elektrofachkraft an.

Was darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Nur die Arbeiten aus der Arbeitsanweisung, für die sie ihre Ausbildung nachgewiesen hat. Sie arbeitet in Anlagen bis 1.000 Volt Wechselspannung und schaltet in der Regel vorher frei.

Quellen

  • DGUV Vorschrift 3, § 2 Abs. 3 mit Durchführungsanweisung und § 3 Abs. 1, wiedergegeben bei BGN Branchenwissen (vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/3/2.htm), abgerufen 21.10.2026
  • TÜV Nord, „Aufgaben und Rollen in der Elektrotechnik“ (tuev-nord.de), mit Verweis auf DIN VDE 1000-10
  • VBG, Muster Bestellurkunde Elektrofachkraft (cdn.vbg.de)
  • DGUV Grundsatz 303-001, „Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift ‚Elektrische Anlagen und Betriebsmittel‘“, Ausgabe Juli 2000, Abschnitte 2 bis 4 (medien.bgetem.de), abgerufen 21.10.2026
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 13, wiedergegeben bei BGN Branchenwissen (vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/1/13.htm), abgerufen 21.10.2026
  • Arbeitsschutzgesetz, § 13 (gesetze-im-internet.de/arbschg/__13.html), abgerufen 21.10.2026
  • BG Verkehr, „Regelwerk kompakt: Pflichtenübertragung“ (bg-verkehr.de), abgerufen 21.10.2026
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