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DGUV-V3-Prüfprotokoll: Vorlage für ortsveränderliche Geräte

Vorlage der Redaktion Voltsuite · Herausgeber: Markus Kienzl, 0x0 Marketing GmbH · Stand: Oktober 2026 · So arbeiten wir

Für Elektrobetriebe, die Wiederholungsprüfungen durchführen. Als PDF und Word.

Prüfprotokoll DGUV V3 als Blatt mit Kopf, Prüfgerät und Gerätetabelle, davor dieselben Geräte in der Voltsuite-App auf dem Smartphone

Diese Vorlage ist für Elektrofachkräfte und Elektrobetriebe, die ortsveränderliche Geräte prüfen. Du dokumentierst damit jede Prüfung mit Gerät, Prüfschritten und Ergebnis. Du lädst sie ohne Anmeldung herunter. Suchst du jemanden, der deine Geräte prüft? Dann wende dich an einen Elektrofachbetrieb.

Was im Prüfprotokoll steht

Der Kopf nennt den Kunden, den Standort, das Prüfdatum und den Prüfer. Dazu kommen das verwendete Prüfgerät und das Datum seiner letzten Kalibrierung. Darunter folgt die Tabelle mit einer Zeile pro Gerät.

Jede Zeile enthält Inventarnummer, Bezeichnung, Hersteller und Typ, Schutzklasse und die Prüfschritte. Bei Schutzklasse I sind das Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand oder ersatzweise Schutzleiter- bzw. Berührungsstrom und die Funktionsprüfung. Bei Schutzklasse II entfällt der Schutzleiterwiderstand. Am Ende der Zeile stehen Ergebnis, nächster Prüftermin und Bemerkung.

So setzt du die Vorlage ein

Trag vor der Prüfung alle Geräte aus der Inventarliste des Kunden ein. So siehst du am Ende, welche Geräte gefehlt haben. Für Messwert und Grenzwert hat jede Spalte zwei Felder. Den Grenzwert nimmst du aus der Norm, nach der du prüfst, heute DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung.

Ein Beispiel: Du prüfst in einer Schreinerei 60 Geräte. Eine Handkreissäge fällt bei der Isolationsmessung durch. Du trägst „nicht bestanden“ ein, kennzeichnest das Gerät und informierst den Kunden schriftlich. Den Mangel muss der Unternehmer beheben lassen. Besteht bis dahin dringende Gefahr, darf das Gerät nicht weiter benutzt werden (DGUV Vorschrift 3, § 3 Abs. 2).

Ein zweites Beispiel: Ein Bürokunde hat über Jahre eine Fehlerquote unter zwei Prozent. Dann kann die Prüffrist für ortsveränderliche Geräte verlängert werden. In Büros liegt der Höchstwert bei zwei Jahren (DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zu § 5). Dein Protokoll belegt die Fehlerquote.

Typische Fehler

Ein Protokoll ohne Angabe des Prüfgeräts und seiner Kalibrierung ist schwer zu verteidigen, wenn später etwas passiert. Trag beides bei jeder Prüfung ein. Ein zweiter Fehler: Prüfplaketten ohne Protokoll. Die Plakette zeigt dem Benutzer den nächsten Termin. Nachweisen kannst du die Prüfung nur mit dem Protokoll.

Prüfungen in Voltsuite

In Voltsuite sollen Geräte, Fristen und Protokolle beim Kunden hängen. Du siehst, wann die nächste Prüfung fällig ist, und erstellst aus dem Protokoll die Rechnung. Den Start erfährst du über den Newsletter.

Häufige Fragen

Ist die Vorlage kostenlos?

Ja, als PDF und Word, ohne Anmeldung.

Stehen Grenzwerte in der Vorlage?

Nein. Du trägst sie aus der Norm ein, nach der du prüfst. Wir geben keine Werte wieder, die wir nicht aus der Norm belegen können.

Nach welcher Norm prüfe ich ortsveränderliche Geräte?

Für die Wiederholungsprüfung gilt DIN EN 50699 (VDE 0702), für die Prüfung nach Instandsetzung DIN EN 50678 (VDE 0701). Beide haben die frühere DIN VDE 0701-0702 abgelöst.

Wer darf mit der Vorlage prüfen?

Elektrofachkräfte. Mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen prüfen, unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zu § 5).

Quellen

  • DGUV Vorschrift 3, § 3 und § 5 mit Durchführungsanweisungen, wiedergegeben bei BGN Branchenwissen (vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/3/)
  • Megger, „Geräteprüfung: Betrachtung der Prüfschritte“ (2023), Prüfabläufe Schutzklasse I und II nach DIN EN 50699 und DIN EN 50678
Elektronikerin liest in der Werkstatt neben einem Prüfgerät eine E-Mail auf dem Smartphone

Etwa einmal im Monat, mit dem, was seit der letzten Mail neu ist.

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